Anlage 3 38. BImSchV
(zu § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2) Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
Anlage 3 38. BImSchV
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3901)
Anlage 3 38. BImSchV
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind: Vorherrschende UmwandlungstechnologieAnpassungsfaktor für die AntriebseffizienzVerbrennungsmotor1Batteriegestützter Elektroantrieb0,4Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4